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   FG Berlin-Brandenburg, 20.12.2012 - 4 K 4176/06 B   

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https://dejure.org/2012,48799
FG Berlin-Brandenburg, 20.12.2012 - 4 K 4176/06 B (https://dejure.org/2012,48799)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2012 - 4 K 4176/06 B (https://dejure.org/2012,48799)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 4 K 4176/06 B (https://dejure.org/2012,48799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Familienleistungen in Polen schließt inländischen Kindergeldanspruch einer im Inland gewerblich tätigen polnischen Staatsbürgerin für ihre bei dem Vater in Polen lebenden Kinder aus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Familienleistungen in Polen schließt inländischen Kindergeldanspruch einer im Inland gewerblich tätigen polnischen Staatsbürgerin für ihre bei dem Vater in Polen lebenden Kinder aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.06.2012 - C-611/10

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.12.2012 - 4 K 4176/06
    Zu dieser Frage hat der Europäische Gerichtshof in Bezug auf Wanderarbeiter ausgeführt, die Anwendung einer Antikumulierungsregel des nationalen Rechts wie § 65 EStG könne, soweit sie nicht zu einer Kürzung des Betrags der Leistung um die Höhe des Betrags einer in einem anderen Staat gewährten vergleichbaren Leistung, sondern zum Ausschluss dieser Leistung führt, einen erheblichen Nachteil darstellen, wenn die betreffende Person ihre gesamten Tätigkeiten in dem betreffenden Mitgliedstaat ausübten, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts sei (EuGH Große Kammer, Urteil vom 12.06.2012 - C-611/10 und C-612/10 -, Hudzinski und Wawrzyniak, zitiert nach Juris).

    Der Europäische Gerichtshof hat weiter ausgeführt, ein Nachteil in dem zuvor erläuterten Sinne erscheine, wenn die Person in ihrem Herkunftsmitgliedstaat vergleichbare Leistungen in zudem potenziell sehr unterschiedlicher Höhe beziehen könne, umso weniger gerechtfertigt, als die in Deutschland in Rede stehende Leistung aus Steuereinnahmen finanziert würde und in Deutschland aufgrund der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ein Anspruch auf diese Leistung besteht (EuGH Große Kammer, Urteil vom 12.06.2012 - C-611/10 und C-612/10 -, Hudzinski und Wawrzyniak, a.a.O.).

    Mit diesen Regelungen und der zu ihrer Durchführung erlassenen VO-1408/71 solle insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, ohne objektiven Grund schlechter gestellt werde als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (vgl. EuGH Große Kammer, Urteil vom 12.06.2012 - C-611/10 und C-612/10 -, Hudzinski und Wawrzyniak, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 30.06.2011 - C-388/09 -, da Silva Martins, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.12.2012 - 4 K 4176/06
    (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 08.06.2004 - 2 BvL 5/00 -, Entscheidungen des BVerfG [BVerfGE] 110, 412).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in Erwägung gezogen hat, dass in Ausnahmefällen bei ganz geringfügigen ausländischen Leistungen auch die funktionelle Vergleichbarkeit entfallen könnte (BVerfG, Beschluss vom 08.06.2004 - 2 BvL 5/00 -, a.a.O.), sind solche Ausnahmefälle nicht von dem absoluten Betrag abhängig zu machen, sondern von dem sozialen Umfeld und den Verhältnissen in dem jeweiligen Herkunftsland.

  • BFH, 04.08.2011 - III R 55/08

    Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.12.2012 - 4 K 4176/06
    Denn die in dieser Bestimmung enthaltenen Einschränkungen gelten nur für die Vorschriften des Titels III Kapitel 7 der VO-1408/71, das heißt bei Anwendung der Art. 72 ff. VO-1408/71. Das setzt voraus, dass die Eröffnung des persönlichen Geltungsbereichs nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Buchst. a) VO-1408/71 bereits bejaht worden ist (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 04.08.2011 - III R 55/08 -, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2012, 85, m.w.N).

    In Deutschland war die Klägerin im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit nicht versichert und auch nicht versicherungspflichtig, so dass sie insoweit nicht als Selbständige in diesem Sinne gilt (vgl. auch EuGH, Urteil vom 14.10.2010 - C-16/09 -, Schwemmer, Randnr. 34, Slg. 2010 Seite I-09717; BFH, Urteil vom 04.08.2011 - III R 55/08 -, a.a.O., dort II.2.c), dd), (2)).

  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.12.2012 - 4 K 4176/06
    In Deutschland war die Klägerin im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit nicht versichert und auch nicht versicherungspflichtig, so dass sie insoweit nicht als Selbständige in diesem Sinne gilt (vgl. auch EuGH, Urteil vom 14.10.2010 - C-16/09 -, Schwemmer, Randnr. 34, Slg. 2010 Seite I-09717; BFH, Urteil vom 04.08.2011 - III R 55/08 -, a.a.O., dort II.2.c), dd), (2)).
  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.12.2012 - 4 K 4176/06
    Mit diesen Regelungen und der zu ihrer Durchführung erlassenen VO-1408/71 solle insbesondere verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, ohne objektiven Grund schlechter gestellt werde als ein Arbeitnehmer, der seine gesamte berufliche Laufbahn in einem einzigen Mitgliedstaat zurückgelegt hat (vgl. EuGH Große Kammer, Urteil vom 12.06.2012 - C-611/10 und C-612/10 -, Hudzinski und Wawrzyniak, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 30.06.2011 - C-388/09 -, da Silva Martins, zitiert nach Juris).
  • EuGH, 07.06.2005 - C-543/03

    ES GIBT AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ, DASS DER BESCHÄFTIGUNGSSTAAT VORRANGIG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.12.2012 - 4 K 4176/06
    Dabei ist nicht die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit maßgeblich, sondern der Versichertenstatus (vgl. Gerichtshof der Europäischen Union [EuGH], Urteil vom 07.06.2005 - C-543/03 -, Dodl und Oberhollenzer, Randnr. 29 ff., Sammlung der Rechtsprechung [Slg.] 2005, I-05049).
  • BFH, 18.12.2013 - III R 52/11

    Kindergeld für einen polnischen selbständig Erwerbstätigen - Voraussetzungen

    cc) Der Senat verkennt nicht, dass die vorbezeichnete Fragestellung nicht entscheidungserheblich ist, wenn für den Kläger, der weder in Deutschland noch in Polen sozialversichert war, § 65 EStG mangels Eröffnung des persönlichen Geltungsbereichs der VO Nr. 1408/71 zur Anwendung käme und eine europarechtskonforme Auslegung dieser Vorschrift ausschiede, so dass kein Kindergeldanspruch des Klägers bestünde (so FG München, Urteil vom 27. September 2012  5 K 2428/12, EFG 2013, 460; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2012  4 K 4176/06 B, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 1/13; so u.U. auch BFH-Urteil vom 5. September 2013 XI R 52/10, BFH/NV 2014, 33; a.A. u.U. FG Köln, Urteil vom 30. Januar 2013  15 K 47/09, EFG 2013, 797, nicht rechtskräftig, Az. beim BFH: XI R 10/13).
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